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   OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16   

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https://dejure.org/2016,23894
OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16 (https://dejure.org/2016,23894)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.07.2016 - 6 WF 64/16 (https://dejure.org/2016,23894)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - 6 WF 64/16 (https://dejure.org/2016,23894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 114 Abs 1 ZPO, § 254 ZPO, § 1572 Nr 4 BGB, § 1573 Abs 1 BGB, § 1573 Abs 2 BGB
    Familiensache: Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag auf Zahlung nachehelichen Unterhalts; Unterhaltskette seit Rechtskraft der Scheidung bei latent bestehendem Unterhaltsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussicht eines Stufenantrags auf Zahlung von Unterhalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15

    Aufstockungsunterhalt: Unterbrechung der "Unterhaltskette" durch vorübergehende

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16
    Die für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch erforderliche Unterhaltskette seit Rechtskraft der Scheidung entfällt (u.a.) dann nicht, wenn der Unterhaltsanspruch zunächst nur an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gescheitert war, aber ansonsten latent bestanden hat, weil in der Ehe ein deutliches Einkommensgefälle angelegt gewesen ist, das im Zeitpunkt der Scheidungsrechtskraft lediglich deshalb nicht zu einem nachehelichen Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten geführt hat, weil der Unterhaltspflichtige in erheblichem Umfang ehebedingte Schulden bedient hat (Anschluss BGH, 4. November 2015, XII ZR 6/15, FamRZ 2016, 203; 2. Juni 2010, XII ZR 138/08, FamRZ 2010, 1311 und 17. September 2003, XII ZR 184/01, FamRZ 2003, 1734).(Rn.4).

    Im rechtlichen Ausgangspunkt hat das Familiengericht zwar zutreffend und insoweit mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehend (BGH FamRZ 2016, 203; 2010, 1311; 2003, 1734) hierzu im angegriffenen Beschluss angenommen, dass die für einen Unterhaltsanspruch im streitgegenständlichen Zeitraum erforderliche Unterhaltskette seit Rechtskraft der Scheidung (u.a.) nicht entfällt, wenn der Unterhaltsanspruch zunächst an der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gescheitert war.

  • BGH, 02.06.2010 - XII ZR 138/08

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16
    Die für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch erforderliche Unterhaltskette seit Rechtskraft der Scheidung entfällt (u.a.) dann nicht, wenn der Unterhaltsanspruch zunächst nur an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gescheitert war, aber ansonsten latent bestanden hat, weil in der Ehe ein deutliches Einkommensgefälle angelegt gewesen ist, das im Zeitpunkt der Scheidungsrechtskraft lediglich deshalb nicht zu einem nachehelichen Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten geführt hat, weil der Unterhaltspflichtige in erheblichem Umfang ehebedingte Schulden bedient hat (Anschluss BGH, 4. November 2015, XII ZR 6/15, FamRZ 2016, 203; 2. Juni 2010, XII ZR 138/08, FamRZ 2010, 1311 und 17. September 2003, XII ZR 184/01, FamRZ 2003, 1734).(Rn.4).

    Im rechtlichen Ausgangspunkt hat das Familiengericht zwar zutreffend und insoweit mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehend (BGH FamRZ 2016, 203; 2010, 1311; 2003, 1734) hierzu im angegriffenen Beschluss angenommen, dass die für einen Unterhaltsanspruch im streitgegenständlichen Zeitraum erforderliche Unterhaltskette seit Rechtskraft der Scheidung (u.a.) nicht entfällt, wenn der Unterhaltsanspruch zunächst an der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gescheitert war.

  • BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01

    Verhältnis der Unterhaltstatbestände

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16
    Die für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch erforderliche Unterhaltskette seit Rechtskraft der Scheidung entfällt (u.a.) dann nicht, wenn der Unterhaltsanspruch zunächst nur an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gescheitert war, aber ansonsten latent bestanden hat, weil in der Ehe ein deutliches Einkommensgefälle angelegt gewesen ist, das im Zeitpunkt der Scheidungsrechtskraft lediglich deshalb nicht zu einem nachehelichen Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten geführt hat, weil der Unterhaltspflichtige in erheblichem Umfang ehebedingte Schulden bedient hat (Anschluss BGH, 4. November 2015, XII ZR 6/15, FamRZ 2016, 203; 2. Juni 2010, XII ZR 138/08, FamRZ 2010, 1311 und 17. September 2003, XII ZR 184/01, FamRZ 2003, 1734).(Rn.4).

    Im rechtlichen Ausgangspunkt hat das Familiengericht zwar zutreffend und insoweit mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehend (BGH FamRZ 2016, 203; 2010, 1311; 2003, 1734) hierzu im angegriffenen Beschluss angenommen, dass die für einen Unterhaltsanspruch im streitgegenständlichen Zeitraum erforderliche Unterhaltskette seit Rechtskraft der Scheidung (u.a.) nicht entfällt, wenn der Unterhaltsanspruch zunächst an der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gescheitert war.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16
    Dies bedeutet zugleich, dass Verfahrenskostenhilfe nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 81, 347; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2015 - 6 WF 156/15 -, vom 29. Juli 2011 - 6 WF 72/11 -, FamRZ 2012, 807, und vom 21. Februar 2011 - 6 WF 140/10 -, NJW 2011, 1460; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2013 - 9 WF 453/12 -).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 658/11

    Bedürftigkeitsprüfung im Verfahrenskostenhilfeverfahren in Familiensachen:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht (BGH FamRZ 2012, 1374 und 1629).
  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 100/93

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16
    Denn dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn die von ihr begehrten Angaben und Belege den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen können (BGH FamRZ 1994, 1169; 1982, 996; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2015 - 6 UF 35/15 - m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80

    Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16
    Denn dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn die von ihr begehrten Angaben und Belege den Unterhaltsanspruch unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen können (BGH FamRZ 1994, 1169; 1982, 996; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2015 - 6 UF 35/15 - m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2011 - 6 WF 140/10

    Verfahrenskostenhilfe: Aufhebung einer erst im Nachhinein getroffenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16
    Dies bedeutet zugleich, dass Verfahrenskostenhilfe nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 81, 347; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2015 - 6 WF 156/15 -, vom 29. Juli 2011 - 6 WF 72/11 -, FamRZ 2012, 807, und vom 21. Februar 2011 - 6 WF 140/10 -, NJW 2011, 1460; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2013 - 9 WF 453/12 -).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2011 - 6 WF 72/11

    Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren: Vorwegnehmende Beurteilung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16
    Dies bedeutet zugleich, dass Verfahrenskostenhilfe nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 81, 347; siehe auch Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2015 - 6 WF 156/15 -, vom 29. Juli 2011 - 6 WF 72/11 -, FamRZ 2012, 807, und vom 21. Februar 2011 - 6 WF 140/10 -, NJW 2011, 1460; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 20. März 2013 - 9 WF 453/12 -).
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